Müll? Abfuhr!

Den Müll im Bild wehte nur ein Sturm an den Strand. Ein Nichts gegen den Wirbelwind aus Werbemüll, mit dem uns die Marketing-Fuzzies dieser Welt die Luft zum Atmen rauben. Das machen wir nicht mit. Denn was wir selbst nicht mögen, tun wir auch Ihnen nicht an. Dem Werbemüll — auch solchem, der rechtlich zulässig wäre — erteilen wir eine glatte Abfuhr.

 

Kein Google Analytics. Keine unnötigen Cookies

Daten für Marketing-Zwecke zu sammeln, ist nicht wirklich verboten. Die Werkzeuge hierfür sind v.a. Cookies und Google Analytics. Allerdings dürfen alle technisch nicht notwendigen Cookies erst aktiviert werden, nachdem Website-Besucher ihr Einverständnis dazu erklärten. Diese sog. "Third Party Cookies" werden üblicherweise durch Google-Dienste oder soziale Netzwerke gesetzt. Sie spionieren Internet-Nutzern geradezu hinterher, um alle möglichen Daten abzugreifen und für ihre, oftmals nebulösen Zwecke zu verwenden. Die Rechtslage verlangt von den Website-Betreibern, hierfür ein sogenanntes "Cookie Consent Tool" vorzuhalten. Haben wir nicht.

Müssen wir auch nicht haben. Denn wir verzichten auf technisch nicht erforderliche Cookies sowie auch auf den Einsatz von Google Analytics. Es gibt aber durchaus ein paar Cookies, die unbedingt gebraucht werden. Sie sorgen dafür, daß z.B. der Bestellvorgang sicher und fehlerfrei funktioniert. Welche dieser sog. "First Party Cookies" wir einsetzen, finden Sie detailliert aufgelistet in unserer Datenschutzerklärung.

Ohnehin hatten wir noch nie die Art von Cookies oder sonstigen Technologien eingesetzt, die solch unverschämte und nervige Belästigungen verursachen wie im zweiten und dritten Punkt des nachfolgenden Absatzes beschrieben.

 

Was es so gibt. Nicht bei uns

  • Facebook, Twitter & sonstige Konsorten — Sie müssen uns also nirgendwohin folgen Zwinker
  • "Remarketing" (auch "Retargeting" genannt) — wir verfolgen Sie nicht mit ärgerlichen Anzeigen auf anderen Internet-Seiten, wenn Sie unsere Seiten ohne Kauf verließen
  • "Exit Intent Technology", die Sie durch ein lästiges "Pop-up" umzustimmen versucht, sobald diese Technik mitbekommt, daß Sie im Begriff sind, die besuchte Website zu verlassen
  • eMail-Werbung, mode(rn)sprachlich "Newsletter". Letztere wären zwar auf ausdrücklichen Wunsch (per sog. "Double Opt-in"-Verfahren) zulässig. Doch sogar auf diese zulässige Methode verzichten wir
  • Telefonnummer-Pflichtangabe bei Bestellungen. Freiwillig gern, aber Pflicht ist unzulässig, somit auch unseriös
  • Werbeanrufe, selbst wenn Sie uns solche sogar erlauben würden
  • Werbeprospekte und Kataloge — egal, ob per Briefsendung oder im Paket mit Ihrer Ware
  • Verkauf Ihrer Adresse oder auch nur Adressentausch mit Dritten, selbst wenn Sie einverstanden wären
  • Nervige eMails mit der Bitte, Ihren Einkauf zu bewerten
  • ...und höchstwahrscheinlich gibt es noch andere Belästigungsformen, die wir nur (noch?) nicht kennen...

 

Newsletters. Klarstellung

Newsletters ohne vorherige Zustimmung per "Double Opt-in", Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis sowie auch Datenverkauf sind samt und sonders nicht zulässig. Es ist also eine Selbstverständlichkeit, derlei unkorrekte Handlungen zu unterlassen. Gewerbetreibende dürfen mit Selbstverständlichkeiten nicht werben. Tun wir auch nicht.
Auf dieser Seite stellen wir allerdings klar, was uns ganz persönlich nicht gefällt. Denn diese und andere Verstöße erleben wir bei unseren Privatkäufen im Internet sogar extrem häufig. Verstimmt von so viel Dreistigkeit, haken wir gelegentlich nach. Was müssen wir beinahe durchgängig erleben? Man betrachtet die Rechtsverstöße schlimmstenfalls als Kavaliersdelikte.


Deshalb erteilen wir Marketing-Müll eine Abfuhr. Darauf können Sie sich verlassen

Dies gilt sogar für zulässige Formen von Werbemüll. Falls Sie einwenden, daß wir ja auf den Store-Seiten praktisch ständig für uns werben: Sicher doch. Allerdings verfolgen wir Sie damit nicht. Sie allein entscheiden, ob und was Sie hier lesen.


Versehentliche Lagerbestandsfehler. Auch dagegen haben wir etwas

Damit meinen wir das im Internet häufig anzutreffende Versehen bei der Angabe der Lieferverfügbarkeit von Produkten. Dagegen haben wir etwas: unsere Lagergarantie.
Sie kostet uns jedesmal 20 EURO, wenn bei uns an einem Produkt "Auf Lager" steht, es aber versehentlich doch nicht auf Lager sein sollte. Natürlich möchten wir am liebsten nie bezahlen müssen. Da liegt es auf der Hand, daß wir uns besonders anstrengen, auch in diesem Punkt möglichst wenige Fehler zu machen.

 

 

Sprachengemenge. Mit uns nicht


Mischen impossible

Als geschäftlichen Internet-Nutzern stünde es uns kaum gut zu Gesicht, würden wir englische Begriffe wie "Online Shop" oder "Website" ignorieren. Allerdings finden wir es unmöglich, wie deutsche und englische Wörter vermengt werden. "Gegoogelt" ist da noch ein sehr mildes Beispiel dieses sprachlichen Sondermülls. Die raumgreifende Denglisierung  läßt sich zwar leider nicht aufhalten. Doch bei uns gilt: Wenn auch nicht Anglizismen, so vermeiden wir auf jeden Fall dieses gedankenlose Kauderwelsch aus Deutsch und Englisch.

Deutsch. What else? Zwinker

Nein, wir deutschtümeln nicht. Nichts ist uns ferner. Beispielsweise übersetzen wir englische Produktnamen selbstverständlich nicht. Und mit Kunden korrespondieren wir auf Wunsch in Englisch. Immerhin sollen in der Schweiz und in Deutschland viele Menschen leben, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist. Englisch kann da oft weiterhelfen.

Auch Reformdeutsch finden wir ärgerlich. Wir schreiben weiterhin unreformiert. Was nicht gleichbedeutend damit ist, daß es auf unseren Seiten gar keine Schreibfehler geben könnte. Obendrein streuen wir sogar bewußt umgangssprachliche Wörter ein, zum Beispiel "Rauf oder Runter". Und geredet wird sowieso wie der Schnabel gewachsen ist.